Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich über seinen Arbeitgeber unfallversichert. Dieser Schutz gilt allerdings nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. In der Freizeit gilt dieser Schutz nicht. Das Risiko in der Freizeit einen Unfall zu erleiden ist jedoch hoch. Eine private Unfallversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz, der 24 Stunden am Tag gilt. Es lassen sich zwei Gruppen von Unfallversicherungen unterscheiden; die Risikounfallversicherung und die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung (UBR). Bei der Risikounfallversicherung wird nur bei Eintritt eines Unfalles eine Leistung erbracht. Bei der UBR wird vom gezahlten Beitrag ein Teil gespart und verzinst. Nach Ablauf des Vertrages wird diese Summe dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Der andere Teil des Beitrages wird für den Unfallversicherungsschutz verwendet.
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