Tierhalterhaftpflicht

Besonders für größere Tiere wie Pferde oder Hunde ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht erforderlich, da nur kleinere Haustiere im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Für Schäden, die Tiere anrichten, ist der Tierhalter verantwortlich und ist damit verpflichtet, den angerichteten Schaden zu ersetzen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Einige Bundesländer verlangen für bestimmte Hunderassen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

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