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Krankentagegeld Versicherungen
Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die im Krankheitsfall Einkommensverluste ausgleichen soll und damit den Lebensstandard sichert.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für einen Dauer von bis zu 6 Wochen. Anschließend zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld in Höhe von ca. 70% Ihres Bruttolohns über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen. Die auftretende Versorgungslücke können Sie als Arbeitnehmer durch ein entsprechendes Krankentagegeld schließen.
Vor allem auch für Freiberufler und Selbstständige kann die Krankentagegeldversicherung von enormer Bedeutung sein. Falls Sie als Freiberufler oder Selbständiger längere Zeit arbeitsunfähig sind, reichen oft entsprechende Rücklagen nicht aus und das Geschäft geht pleite.
Auch für Geschäftsführer einer GmbH ist das Krankentagegeld interessant. Neben der Lohnfortzahlung, die Sie als Geschäftsführer erhalten, können Sie auch die Prämien für das Krankentagegeld als Betriebsausgabe absetzen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung des Krankentagegeldes von der deutlich bekannteren Berufsunfähigkeitsversicherung: Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit absichert, leistet eine Krankentagegeldversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit Hilfe und macht somit als ergänzende Zusatzversicherung Sinn.
Weitere Details zur Krankentagegeldversicherung und zu den Konditionen der privaten Krankenkassen finden Sie auf www.krankengelder.com
Seit 2009 ist der Wechsel in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung möglich
Wie wichtig eine Krankenversicherung ist, merkt man erst dann, wenn man krank wird und nicht entsprechend abgesichert ist. (…)
Wie wichtig eine Krankenversicherung ist, merkt man erst dann, wenn man krank wird und nicht entsprechend abgesichert ist. Im schlimmsten Fall können dann notwendige Behandlungen nicht bezahlt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Krankenversicherung in Deutschland zur Pflichtversicherung ausgerufen.
Jeder, der derzeit keine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall besitzt, kann wieder Zugang zur Krankenversicherung erhalten. Ob er sich dann gesetzlich oder privat versichern kann / muss, hängt davon ab, welcher Versicherung man früher angehört hatte. Die Chance, sich entsprechend zu versichern, sollte jeder nutzen. Denn ansonsten kann es teuer werden: Wer sich erst versichern will, wenn er krank wird, muss nicht bezahlte Versicherungsbeiträge nachzahlen.
Generell gilt folgendes: Wer früher der privaten Krankenversicherung zugehörig war, muss sich auch dort wieder versichern. Nicht Versicherte können den so genannten Basistarif in der PKV abschließen, bei der keine Risikoprüfung erfolgt und die Versicherungsprämie höchstens den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung betragen darf. Natürlich können auch andere PKV Tarife gewählt werden, wenn diese mit dem individuellen Gesundheitszustand, den Preisen etc. in Frage kommen.
Wer bislang bereits privat versichert war, darf seit Juli 2009 nur noch dann in der gleichen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif wechseln, wenn er über 55 Jahre alt ist.
Der Basistarif ist derzeit auf einen monatlichen Höchstbeitrag von 500 Euro festgelegt worden. Zuschläge für Vorerkrankungen werden nicht erhoben. Sollte der Versicherte seinen Beitrag dennoch nicht mehr leisten können, so muss der Tarif entsprechend reduziert werden. Zudem müssen sich die Sozialbehörden bei besonders geringem Einkommen an den Kosten für die private Krankenversicherung beteiligen – mit bis zu 125 Euro monatlich.
Die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung sollte sorgfältig und nicht überstürzt getroffen werden. Ein Wechsel private Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – und nicht immer bringt die PKV nur Vorteile mit sich. In einem private Krankenversicherung Tarifvergleich kann man sich einen Überblick über die Preise und Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften verschaffen und abwägen, ob ein Wechsel im Einzelfall Sinn macht oder nicht.

