Rürup Rente
Die Basis- oder Rürup-Rente ist von den Leistungskriterien her mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Der große Unterschied liegt in der Art der Finanzierung: Die Rürup-Rente wird nicht durch Umlagen finanziert sondern durch das Ansparen von Kapital. Das Sparen wird durch steuerliche Vorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs unterstützt. Die Auszahlung kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Form von monatlichen Renten erfolgen. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Wichtig ist, dass eine Rürup-Rente nicht im Rahmen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld 2) verwertet werden muss. Das angesparte Vermögen bleibt geschützt.
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