Risterrente
Die Riesterrente ist eine Form der Altersabsicherung. Bei der Einzahlung von 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, gewährt der Staat eine Zulage von EUR 154 für Ledige und EUR 308 für Verheiratete, die dem Vertrag gutgeschrieben wird. Die Zulage erhöht sich für Kinder des Riesterssparers: Für jedes, ab 2008 geborene Kind werden jährlich EUR 300, für früher geborene EUR 185 gezahlt. Zusätzlich gewährt der Gesetzgeber einen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Steuererklärung. Beides führt zu einer attraktiven Möglichkeit, das ständig sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung etwas abzumildern. Eine Anrechnung der gesparten Beträge auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist nicht zulässig.
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