Reiseversicherung

Mit dem Begriff Reiseversicherung werden Risiken zusammengefasst, die in Verbindung mit einer Reise stehen. Die bekanntesten Vertragsarten sind dabei die Reiserücktritts- und die Reisekrankenversicherung. Sie erbringen Leistungen, wenn die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, der Veranstalter aber den vollständigen Reisepreis bezahlt haben will bzw. bei Krankheitsfällen im Ausland, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.  Angeboten werden jedoch auch Reiseunfallversicherung und Reisegepäckversicherungen, Reiseabbruchversicherung und Reiseumbuchungsversicherungen.

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