Private Krankenversicherung

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung der AOK oder der Ersatzkassen, werden private Krankenversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Während die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfungen von statten geht, wird der Vertragsabschluß bei privaten Gesellschaften vom Alter, dem Gesundheitszustand, Beruf und dem gewünschten Versicherungsschutz abhängig gemacht. Daher ist der Wechsel für junge und gesunde Menschen attraktiv, während die Prämie mit steigendem Alter und möglicherweise hinzukommenden Krankheiten teurer wird oder der Versicherer den Antrag auf Vertragsschluss ganz ablehnt.  

Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Unterschiede bestehen aber auch in der Art der Finanzierung: Während die gesetzlichen Kassen die Leistungen über ein Umlageverfahren bezahlen, bilden private Krankenversicherungen eine Kapitalrücklage. Das bedeutet, ein Teil der Prämien wird angespart. Mit steigendem Alter und zunehmenden Behandlungskosten werden diese Rückstellungen dann aufgelöst und dämpfen die Beitragssteigerung.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen werden vertraglich vereinbart. Damit sind einseitige Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen während der Vertragsdauer ausgeschlossen. Gesetzlich krankenversicherte müssen hingegen mit sich stetig ändernden Leistungen oder Zuzahlungen leben. Lesen Sie auch den Artikel Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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Wer wird in der privaten Krankenversicherung aufgenommen?

Nicht jeder Interessent kann jedoch seine gesetzliche Krankenversicherung aufgeben und zu einer privaten wechseln. Dafür gelten Voraussetzungen. Wechseln können z. B. Arbeitnehmer, dereren Einkommen in den vergangen drei Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, Beamte und Selbständige sowie Studenten.

Aber auch, wer (noch) nicht wechseln kann, hat die Möglichkeit, von den Leistungen der "Privaten" zu profitieren: Diese bieten nämlich auch Krankenzusatzversicherungen an. So lassen sich Leistungslücken (z. B. beim Zahnersatz) schließen, die der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung hinterlassen hat.

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