Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Angebot für ein betriebliches Altersvorsorgeprodukt über seinem Arbeitgeber. Dieser kann entscheiden, in welcher Form er eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten will. Es stehen ihm dafür fünf „Durchführungswege“ zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Attraktivität der bAV ergibt sich aus mehreren Aspekten. Zunächst sind das Steuervorteile und eingesparte Sozialabgaben (die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bestritten). Durch Gruppentarife mit Versicherungsgesellschaften sind Rabatte möglich. Nicht zuletzt gewähren viele Arbeitgeber Zuschüsse zur bAV ihrer Mitarbeiter - auf freiwilliger Basis oder aufgrund eines Tarifvertrages.

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