Neubauversicherung
Die Neubauversicherung, häufig auch als Bauherrenhaftpflichtversicherung bezeichnet, tritt für Schäden ein, die der Bauherr durch die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht. Darunter sind Sorgfaltspflichten zu verstehen, wie z. B. das Absperren der Baugrube oder ausreichende Beleuchtung. Auch wenn der Bauherr seine Verpflichtung auf einen Bauleiter überträgt, bleibt er dennoch verantwortlich dafür, dass eine ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle erfolgt.
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