Lebensversicherung
Lebensversicherungen verbinden die Absicherung des Todesfalles mit einer Sparleistung. Beim Tod des Versicherten, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Endet der Vertrag, wird die gesparte Summe, einschließlich der erwirtschafteten Erträge ausgezahlt. In der „klassischen Form“ der Lebensversicherung, garantiert der Versicherer eine Verzinsung des Sparanteils von 2,25%. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es eine solche Garantie nicht. Bestand der Vertrag mindestens 12 Jahre und ist der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt 60 Jahre alt, muß der Kapitalertrag nur zur Hälfte versteuert werden („Halbeinkünfteverfahren“). Das erhöht die Rendite des Vertrages.
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