Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Kosten aus einem gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld oder die Übernahme von Kosten für Zahnersatz, müssen „aus der eigenen Tasche“ bezahlt werden. Als Alternative bieten sich Krankenzusatzversicherungen, deren Leistungsumfang sich individuell zusammenstellen lässt und so den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzt.
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