Haftpflichtversicherung

Wer einem Anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein, für die der Geschädigte Schadenersatz verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden nur ein paar Euro oder aber ein paar Millionen Euro beträgt; er muss ersetzt werden. Um sich vor dem Risiko zu schützen, für einen selbst verursachten Schaden aufkommen zu müssen, ist eine private Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

ein Service von versicherung.net

Ähnliche Beiträge

 Tierhalterhaftpflicht
 Weltmeister-Allianz: Netzathleten und Yasni bringen alle Infos und alle Personen zur WM 2010
 Unfallversicherung
 Seit 2009 ist der Wechsel in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung möglich
 Rentenversicherung