Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung, in der im Wesentlichen Arbeiter, Angestellte und Azubis versichert sind, die ein Arbeitsentgelt erhalten. Wer einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit nachgeht oder die durch de Regierung festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze in den vergangenen drei Jahren überschritten hat ist freiwilliges Mitglied der GKV, sofern er sich nicht bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Die Aufnahme in die GKV erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. So ist gewährleistet, dass jeder Bürger Krankenversicherungsschutz erhält. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 beträgt der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen 15,5%; ab 01.07.2009 14,9%. Die von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede bestehen jedoch in bestimmten Zusatzleistungen einzelner Kassen (z. B. Gesundheitsprogramme) und im Service.
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