Nach der Abwrackprämie kommt die Nachrüst Prämie
Mit dem Ausschöpfen der Abwrackprämie musste sich die Bundesregierung etwas Neues einfallen lassen. Nachdem sich bis September 2009 hauptsächlich die Neuwagenverkäufer vor Arbeit kaum retten konnten, sind nun die Reparaturwerkstätten an der Reihe.
Die Nachrüst Prämie für Russpartikelfilter
Bislang war die Förderung für das Nachrüsten von Russpartikelfiltern in Dieselwagen über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung geregelt. Ab dem 01. September kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Antrag auf sofortigen Zuschuss für die Nachrüstung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Halter seinen Diesel bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Partikelfilter nachrüstet.
Rechnet sich die Nachrüstung?
Der Zuschuss von 330,- EUR wird dem Halter kurzfristig auf sein Konto überwiesen. Damit ist rund die Hälfte der Nachrüstkosten gedeckt. Der Fahrzeughalter spart damit den zeitlich befristeten Steueraufschlag von 1,20 EUR pro angefangenen 100 Kubik, der bis März 2011 gilt. Bei einer Umrüstung im Oktober 2009 würde der Aufschlag für 18 Monate entfallen.
Beispiel
Ein Renault Laguna 1.9 TDI hat einen Hubraum von 1870 Kubik. Der Faktor beträgt 18,7 (1870 Kubik durch 100), das sind gerundet 19 angefangene Kubik. Die Ersparnis beträgt demnach 22,80 EUR (19 x 1,20 EUR) pro Jahr und für die 18 Monate 34,20 EUR.
Die Ersparnis und der Zuschuss zusammen ergeben einen Betrag von 364,20. Damit sind die Einbaukosten bei weitem nicht gedeckt.
Warum sollte trotzdem nachgerüstet werden?
In vielen Städten wurden in den letzten beiden Jahren Umweltzonen eingerichtet. Mit einem nachgerüsteten Diesel erhält der Halter eine höhere Umweltplakette und kann damit wieder in die Umweltzonen einfahren. Gerade in größeren Städten kann dieses Argument der größte Vorteil sein.
Weitere Informationen
Die Förderung über die Kfz-Steuerbefreiung läuft parallel zum Zuschuss weiter. Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einem Partikelfilter ausgestattet sind, können weder die Förderung noch den Zuschuss in Anspruch nehmen. Nur die Nachrüstung der so genannten „Alten Stinker“ wird gefördert. Des Weiteren ist ungewiss, wie hoch der Zuschlag ab April 2011 ausfällt, nur das dann die Förderung ausgelaufen ist.
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