Das Pfandsystem in Deutschland
Das deutsche Pfandsystem kann in Hinblick auf seine Ausführung zu Recht als eine Art Dschungel der Gesetze und Rechte bezeichnet werden. Während in der Regel Kaufland und Globus alle Pfandartikel annehmen, zeigen sich die Discounter weniger offenherziger. Obwohl das Pfandsystem nun bereits seit einigen Jahren in Deutschland besteht und im wahrsten Sinne des Wortes auch seine Kreise zieht, wissen eigentlich nur die Wenigsten wie es funktioniert.
Scheinbar können jedoch nicht mehr nur die Verbraucher als die Unwissenden bezeichnet werden, denn so mancher Anbieter bezieht sich bei seinem Pfandsystem auf die individuellen Vorstellungen und den sich daraus ergebenden Nutzen. Bevor man sich jedoch mit den Details des Pfandsystems auseinandersetzt, lohnt sich der Blick auf die Ziele, die mit diesen Regelungen verfolgt wurden, denn diese wurden bereits im Voraus klar definiert.
Das Pfandsystem und sein Ziel
Das Ziel der DPG, der Deutschen Pfandsystem GmbH, war es, ein Pfandsystem zu schaffen, das für die Verbraucher offen, verständlich und keineswegs diskriminierend ist. In den letzten Jahren hat sich dieses jedoch mehr zu einem Urwald entwickelt, in dem jeder Handel oder auch jede Handelskette nach ganz eigenen Überlebensregeln agiert. Offensichtlich ist, dass nicht alle Ziele der DPG erreicht werden konnten. Auch wenn den meisten Menschen heute bewusst ist, dass Flaschen, Dosen und andere Verpackungsformen mit einem Pfand versehen sind. Dieses wird unabhängig vom verwendeten Material und der Größe der Verpackung ausgewählt.
Die Verpackungsformen in Deutschland
Seit 2006 gilt in Deutschland ein einheitliches Pfandsystem, das die Insellösungen der Vorjahre abschaffte. Nach dem neuen Pfandsystem sind ausschließlich Säfte, Wein, Milch und alle ökologisch vorteilhaften Verpackungen pfandfrei. Diese sind an dem Grünen Punkt auf der Verpackung zu erkennen. Zudem sind alle Verpackungen pfandfrei, die mehr als 3 Liter Inhaltsvolumen haben. Das Gleiche gilt für die so genannten Einweg-Partyfläschchen. In Deutschland kann zur Orientierung für die Verbraucher zwischen drei Verpackungsformen differenziert werden. Hierbei handelt es sich um die Einwegverpackungen mit Pfand, die Mehrwegverpackungen und die Einwegverpackungen ohne Pfand. Je nach Verpackungsart werden unterschiedliche Pfandkosten erhoben.
Wie viel Pfand darf es sein?
Das Pfand wird je nach Verpackungsart durch das Gesetz geregelt. Unterschiede zwischen der Pfandhöhe lassen sich bei den Mehrwegflaschen bereits in Verbindung mit dem Getränk erkennen. So wird auf klassische Bierflaschen ein Pfand von 0,08 Euro berechnet. Sind die Bierflaschen jedoch mit einem Bügel ausgestattet, beträgt das Pfand 0,15 Euro. Die klassischen PET-Flaschen, Kunststoff-Flaschen, sind jedoch unabhängig von dem Getränk mit einem Pfand von 0,15 Euro versehen. Zudem muss bei einer Getränkekiste mit einem Pfand gerechnet werden. In der Regel handelt es sich hierbei um 1,50 Euro.
Für die Einwegflaschen, die in der Regel aus Kunststoff bestehen, muss unabhängig des Getränkes und der Verpackungsgröße mit einem Betrag von 0,25 Euro gerechnet werden. Gerade bei der Pfandhöhe sind sich die Anbieter des deutschen Handels einig. Unterschiede lassen sich jedoch bei der Realisierung des Systems erkennen.
Die Rolle der Materialien
Verpackungen bestimmen in zahlreichen Situationen das Leben der Menschen. Täglich begegnen Verbraucher den unterschiedlichsten Verpackungen und bei jedem Einkauf landen diese in den verschiedensten Formen im Einkaufswagen. Angefangen von den klassischen Verpackungen aus Glas reicht das Angebot heute bis hin zum Kunststoff. Vor allem in den vergangenen Jahren konnten die so genannten PET-Verpackungen ungemein an Bedeutung gewinnen.
Einzelne Verpackungen werden heute auch aus Aluminium und Holz gefertigt, einem der wohl wichtigsten und zugleich auch wertvollsten Rohstoffe der Welt. Je nach Inhalt greifen die Hersteller auf unterschiedliche Verpackungsmöglichkeiten zurück. Da Verpackungen auch mit einem entsprechenden Kostenaufwand verbunden sind, erheben die Unternehmen auf einzelne Formen ein Pfand.
Der Nutzen des Pfandes
Die Herstellung von Verpackungen ist zum einen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, zum anderen handelt es sich hierbei aber auch um eine immense Belastung für die Umwelt. In Hinblick auf den Umweltschutz haben sich die einzelnen Länder bereits vor einigen Jahren für ein Pfand entschieden und regeln dieses durch entsprechende Gesetze. Jahrelang galten in Deutschland die verschiedensten Insellösungen.
Nun gibt es jedoch das einheitliche Pfandsystem. Das neue System wurde von Politik und führenden Köpfen vor allem mit dem Nutzen für die Umwelt begründet und ebenso mit den Vorteilen, die durch den Verbraucher entstehen. Durch das Pfand wird die Erhaltung des Kreislaufes, der bei der Wiederverwertung zum Einsatz kommt, gewährleistet. Trotz konkreter Regelung des Pfandsystems kam es immer wieder zu Änderungen und Überarbeitungen. Diese zeigen sich heute jedoch vor allem in Verunsicherung und individuellen Handhabungen des Handels.
Die Rückgabe der Pfandartikel
Vor allem bei der Rückgabe der einzelnen Pfandartikel kommt es angefangen von Mecklenburg-Vorpommern bis hin nach Bayern zu Diskussionen, Debatten und nicht zuletzt auch Unverständnis. Immerhin nehmen längst nicht alle Handelsgeschäfte alle Pfandartikel zurück. So haben sich seit dem einheitlichen Pfandsystem indirekt erneut Insellösungen bilden können, die heute jedoch noch wesentlich konkreter sind als einst und zudem beim Verbraucher deutlicher für Verunsicherung sorgen. Letzten Endes haben aber auch die zahlreichen Ausnahmeregelungen des Gesetzes zu diesem Dschungel an Pfandhandhabungen geführt.
Immerhin fällt auf nahezu jede Regelung im deutschen Pfandsystem eine entsprechende Ausnahme, die sich vor allem zu Ungunsten des Verbrauchers auswirkt. Im Großen und Ganzen kann erkannt werden, dass längst nicht jedes Geschäft zu der Rücknahme aller Pfandartikel verpflichtet ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kleines Einzelhandelsunternehmen oder auch eine große Kette handelt.
Die Rücknahmepflicht – das Material als Entscheidungsfaktor
Grundsätzlich ist seit dem 1. Mai 2006 jeder Einzelhändler, also jeder Letztvertreiber, zur Rücknahme der Pfandartikel verpflichtet. Es müssen jedoch ausschließlich die Artikel zurückgenommen werden, die aus einem Material bestehen, das der Anbieter auch vertreibt. Vertreibt der Anbieter also Dosen und PET-Flaschen, muss er diese auch vom Kunden zurücknehmen.
Diese Regelungen, die sich auf die Rücknahmepflicht beziehen, gelten unabhängig von den einzelnen Marken. Somit spielt es keine Rolle, ob der Einzelhändler diese Marke auch im eigenen Sortiment anbietet oder ob der Kunde diese bei einem Wettbewerber gekauft hat. Die Entscheidung erfolgt hier ausschließlich anhand des Materials und nicht anhand des Herstellers. Ebenso wenig haben Größe, Form und Farbe einen Einfluss auf die Pfandrücknahme.
Auf die Regel folgt die Ausnahme
Es würde sich nicht um das deutsche Pfandsystem handeln, wenn auf die scheinbar so einfache Regel nicht eine Ausnahme oder auch Sonderregelung folgt. Von der Rücknahmepflicht sind alle Geschäfte ausgeschlossen, deren Verkaufsfläche geringer ist als 200 m². Hierbei ist es gleich, ob es sich um einen kleinen Tante-Emma-Laden oder um die Filiale einer Kette handelt. Die Anbieter haben nach dem deutschen Pfandsystem auch weiterhin das Recht, die Rücknahme der Pfandartikel auf die eigenen Marken zu beschränken. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Discounter, deren Filialen kleiner sind als 200 qm.
Das Recht der Kunden
Grundsätzlich hat nach dem aktuellen Pfandrecht der Kunde nur dann einen Anspruch auf das Pfand, wenn aus der Verpackung hervorgeht, dass es sich bei dem Produkt um einen Pfandartikel handelt. Gerade die Verpackungen, die vor dem einheitlichen Pfandsystem gekauft wurden, sind in der Regel pfandfrei. Alle Pfandartikel verfügen in Deutschland über einen entsprechenden Vermerk, der sich auf der jeweiligen Verpackung befindet.
Ebenso muss beachtet werden, dass es für Mehrwegverpackungen, zum Beispiel Glasflaschen und Getränkekisten, keine Rücknahmepflicht in Deutschland gibt. So werden die Mehrwegverpackungen ausschließlich von den Händlern in Deutschland zurückgenommen, die auch über eine Teilnahme an dem freiwilligen Mehrwegsystem verfügen. Bei dem DPG-System handelt es sich um eine Lösung für Einwegverpackungen, die sich mit ihren Regelungen nicht auf Mehrwegverpackungen bezieht.
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