Richtig telefonieren im Auto
Nur wer mit abgeschaltetem Motor sein Mobiltelefon benutzt oder mittels Freisprechanlage Gespräche führt, ist auf der sicheren Seite.
Wird das Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor z.B. vor einer geschlossen Schranke benutzt, ist der Bußgeldtatbestand erfüllt. Das Bußgeld beträgt immerhin 40,-EUR und einen Punkt in Flensburg. Dabei ist es unerheblich, wie das Handy genutzt wird. Auch die Nutzung des Organizers, als Diktiergerät oder Notizbuch ist unzulässig. Die Nutzung des Handys ist immer vorsätzlich, sie kann nicht fahrlässig begangen werden. Das so genannte Augenblicksversagen gilt bei der verbotenen Handynutzung nie. Die gleichen Einschränkungen gelten auch für Radfahrer. Bei ihnen fällt das Bußgeld mit 25,- EUR jedoch geringer aus.
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